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Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
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Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
Abschnitt 11: Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 61 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1979 in Kraft.
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
Eingangsformel
Abschnitt 1: Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
§ 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 2
Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Leistungen an Arbeitgeber
§ 3
Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
§ 4
Berufsvorbereitung
§ 5
Berufliche Anpassung
§ 6
Berufliche Weiterbildung
§ 7
Berufliche Ausbildung
§ 8
Berufliche Umschulung
§ 9
Schulausbildung
§ 10
Sonstige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 11
Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
§ 12
Gegenstand der Förderung
§ 13
Dauer der Förderung
§ 14
Berufsfördernde Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes
§ 15
Pauschalierte Abgeltung von Kosten
§ 16
Unterhaltsbeihilfe
§ 17
Förderungsmaßnahmen für Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartner
Abschnitt 2: Erziehungsbeihilfe
§ 18
Gegenstand der Förderung
§ 19
Dauer der Förderung
§ 20
Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
§ 21
Unterhaltsbedarf
§ 22
Leistungen für weitere Auszubildende
§ 23
Erhöhung des Einkommens
Abschnitt 3: Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
§ 24
Freibetrag für Erwerbstätigkeit
Abschnitt 4: Erholungshilfe
§ 25
Nachweis der Voraussetzungen
§ 26
Erholungsbedingte Aufwendungen
Abschnitt 5: Wohnungshilfe
§ 27
Geldleistungen
Abschnitt 6: Hilfen in besonderen Lebenslagen
§ 28
Eingliederungshilfe
§ 28a
Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
Abschnitt 7: Sonderfürsorge
§ 29
Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte
Abschnitt 8: Einkommen, Einkommensberechnung
§ 30
Einkommen
§ 31
Bewertung von Sachbezügen
§ 32
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
§ 33
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
§ 34
Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
§ 35
Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 36
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§ 37
Andere Einkünfte
§ 38
Einkommensberechnung in besonderen Fällen
§ 39
Verlustausgleich
§ 40
Maßgebender Zeitraum
Abschnitt 9: Einsatz von Einkommen, Einsatz und Verwertung von Vermögen
Unterabschnitt 1: Ausschluß des Einsatzes von Einkommen und Vermögen aus Billigkeitsgründen
§ 41
Einzelfallprüfung
§ 42
Geminderte Lebensstellung
§ 43
Art und Schwere der Schädigung
§ 44
Ausschluss des Einsatzes von Vermögen
§ 45
Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen
§ 46
Besondere wirtschaftliche Belastungen
§ 47
Dauer des Bedarfs
§ 48
Besonderheiten bei Aufenthalt in Einrichtungen
Unterabschnitt 2: Sonstige Vorschriften
§ 49
Überwiegender Unterhalt
§ 50
Einkommens- und Vermögenseinsatz bei Leistungen für Familienmitglieder
§ 51
Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung
§ 52
Rundungsvorschriften
Abschnitt 10: Verfahren
§ 53
Örtliche Zuständigkeit
§ 54
Dauer der Leistungen, Leistungen von Amts wegen
§ 55
Nachweispflicht der Leistungsberechtigten
§ 56
Beteiligung der Ausbildungsstätte
§ 58
Nachweis bestimmter Voraussetzungen bei Eltern
Abschnitt 11: Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 59
Übergangsregelung
§ 61
Inkrafttreten