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Energieeffizienzrichtlinie

Energieeffizienzrichtlinie

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG

  • KAPITEL II: EFFIZIENZ BEI DER ENERGIENUTZUNG

Art. 4 Gebäuderenovierung

Eine erste Fassung der langfristigen Strategie der Mitgliedstaaten zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Bestands an sowohl öffentlichen als auch privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden wird bis 30. April 2014 veröffentlicht und anschließend alle drei Jahre aktualisiert und der Kommission als Teil der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne vorgelegt.