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Energieeffizienzrichtlinie

Energieeffizienzrichtlinie

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG

  • KAPITEL IV: HORIZONTALE BESTIMMUNGEN

Art. 21 Umrechnungsfaktoren

Zum Vergleich der Energieeinsparungen und zur Umrechnung in vergleichbare Einheiten sind die Umrechnungsfaktoren in Anhang IV zu verwenden, sofern die Verwendung anderer Umrechnungsfaktoren nicht gerechtfertigt werden kann.