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Eisenbahnregulierungsgesetz
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Eisenbahnregulierungsgesetz
Kapitel 5: Regulierungsbehörde
§ 69 Gebühren und Auslagen
Die Regulierungsbehörde erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen.
Eisenbahnregulierungsgesetz
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2
Einschränkungen des Anwendungsbereichs
§ 3
Ziele der Regulierung
§ 4
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Kapitel 2: Entwicklung des Eisenbahnsektors
§ 5
Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 6
Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 7
Getrennte Rechnungslegung
§ 8
Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
§ 8a
Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege in Bezug auf wesentliche Funktionen
§ 8b
Unparteilichkeit des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
§ 8c
Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
§ 8d
Finanzielle Transparenz
§ 8e
Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
§ 9
Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege
§ 10
Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
§ 11
Zugang zu Leistungen
§ 12
Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
§ 13
Koordinierungsverfahren bei Serviceeinrichtungen
§ 14
Zugang zu weiteren Leistungen
§ 15
Werksbahnen
§ 16
Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
§ 17
Umfang der Marktüberwachung
Kapitel 3: Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
§ 18
Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
§ 19
Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
§ 20
Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
§ 21
Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
§ 22
Eintritt eines Drittunternehmens
§ 23
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 24
Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
§ 25
Anreizsetzung
§ 26
Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
§ 27
Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
§ 28
Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
§ 29
Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
§ 30
Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
§ 31
Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
§ 32
Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 34
Entgeltgrundsätze
§ 35
Besondere Bedingungen bei Entgelten
§ 36
Ausgestaltung der Entgelte
§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
§ 38
Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
§ 39
Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
§ 40
Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
§ 41
Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
§ 42
Rechte an Schienenwegkapazität
§ 43
Rechte an Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
§ 44
Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
§ 45
Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 46
Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 47
Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Schienenwegkapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
§ 48
Anforderungen an Zugangsberechtigte
§ 49
Rahmenvertrag
§ 50
Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
§ 51
Antragstellung
§ 52
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
§ 53
Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
§ 54
Nutzungsvertrag
§ 55
Überlastete Schienenwege
§ 56
Anträge außerhalb des Netzfahrplans
§ 57
Besondere Schienenwege
§ 58
Kapazitätsanalyse
§ 59
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 60
Nutzung von Zugtrassen
§ 61
Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
§ 62
Sondermaßnahmen bei Störungen
Kapitel 4: Wartungseinrichtungen
§ 63
Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Betreiber einer Wartungseinrichtung
§ 64
Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
§ 65
Verfahren für den Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
Kapitel 5: Regulierungsbehörde
§ 66
Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
§ 67
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
§ 68
Entscheidungen der Regulierungsbehörde
§ 69
Gebühren und Auslagen
§ 70
Überwachung der Entflechtungsvorschriften
§ 71
Berichtspflichten
§ 72
Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 73
Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
§ 74
Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
§ 75
Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
§ 76
Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 77
Beschlusskammern
§ 78
Gutachten der Monopolkommission
§ 79
Eisenbahninfrastrukturbeirat
Kapitel 6: Übergangsvorschriften; Anwendungsvorschriften
§ 80
Übergangsvorschriften
§ 81
Befristungen
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 5) Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
Anlage 2
Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
Anlage 4
Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 29) Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
Anlage 6
Anlage 6 (zu § 34 Absatz 4) Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
Anlage 7
Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
Anlage 8
Anlage 8 (zu den §§ 50 und 51 Absatz 1) Zeitplan des Zuweisungsverfahrens
Anlage 9
Anlage 9 (zu § 70 Absatz 1) Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten