Eisenbahnregulierungsgesetz
- Kapitel 4: Wartungseinrichtungen
§ 64 Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.
- Eisenbahnregulierungsgesetz
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2: Entwicklung des Eisenbahnsektors
- Kapitel 3: Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
- Kapitel 4: Wartungseinrichtungen
- Kapitel 5: Regulierungsbehörde
- Kapitel 6: Übergangsvorschriften; Anwendungsvorschriften