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Biersteuerverordnung
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Biersteuerverordnung
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Abschnitt 13: Zu § 20 des Gesetzes
§ 36 Durchfuhr von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
Wird Bier nach
§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1
des Gesetzes durch das Steuergebiet befördert, gilt
§ 35 Absatz 3
entsprechend.
Biersteuerverordnung
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Zu § 2 des Gesetzes
§ 2
Alkoholgehalt, steuerbare Menge
Abschnitt 3: Zu den §§ 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
§ 3
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§ 4
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§ 5
Erteilung der Erlaubnis
§ 6
Sicherheitsleistung
§ 7
Änderung von Verhältnissen
§ 8
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§ 9
Belegheft, Buchführung
§ 10
Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung
§ 11
Bestandsaufnahme im Steuerlager
§ 12
Bierausschank im Steuerlager
Abschnitt 4: Zu § 6 des Gesetzes
§ 13
Registrierter Empfänger
Abschnitt 5: Zu § 7 des Gesetzes
§ 14
Registrierter Versender
Abschnitt 6: Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
§ 15
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7: Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 16
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
§ 17
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
§ 18
Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 19
Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 20
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 21
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 22
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 23
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 24
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 25
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
§ 26
Annullierung im Ausfallverfahren
§ 27
Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
§ 28
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 29
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8: Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
§ 30
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9: Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
§ 31
Steuererklärung, Steueranmeldung
Abschnitt 10: Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 32
Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11: Zu § 18 des Gesetzes
§ 33
Anmeldung des Bieres
Abschnitt 12: Zu § 19 des Gesetzes
§ 34
Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13: Zu § 20 des Gesetzes
§ 35
Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
§ 36
Durchfuhr von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
Abschnitt 14: Zu § 21 des Gesetzes
§ 37
Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 15: Zu § 22 des Gesetzes
§ 38
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 16: Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
§ 39
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 39a
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 39b
Belegheft, Buchführung
§ 39c
Lagerung, Bestandsaufnahme
§ 39d
Abgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung
§ 40
Haustrunk
§ 41
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Abschnitt 17: Zu § 24 des Gesetzes
§ 42
Rückbier
Abschnitt 18: Zu § 25 des Gesetzes
§ 43
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 19: Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 44
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20: Zu § 28 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
§ 45
Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 21: Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes
§ 46
Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
§ 47
Schnittstellen
§ 48
Anforderungen an die Programme
§ 49
Prüfung der Programme
§ 50
Haftung
§ 51
Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
Abschnitt 22: Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 52
Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 23: Schlussbestimmungen
§ 53
Übergangsregelungen