Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
ANLAGE I
Teil A
Aufgehobene Richtlinien
(gemäß Artikel 41)
Richtlinie 2004/114/EG des Rates | (ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12) |
Richtlinie 2005/71/EG des Rates | (ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15) |
Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Zeitpunkt der Anwendung
(gemäß Artikel 41)
Richtlinie | Umsetzungsfrist | Anwendungsbeginn |
2004/114/EG | 12.1.2007 | |
2005/71/EG | 12.10.2007 |
ANLAGE II
Entsprechungstabellen