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Richtlinie (EG) 2002/99

Richtlinie (EG) 2002/99

Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

ANHANG I

ANHANG I



Tierseuchen, die beim Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs von Belang sind und deren Bekämpfung bereits gemeinschaftsrechtlich geregelt ist

SEUCHERICHTLINIE
Klassische SchweinepestRichtlinie 2001/89/EWG des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Afrikanische SchweinepestRichtlinie 2002/60/EG des Rates zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Maul- und KlauenseucheRichtlinie 85/511/EWG des Rates zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
GeflügelpestRichtlinie 92/40/EWG des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Newcastle-KrankheitRichtlinie 92/66/EWG des Rates über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit
RinderpestPest der kleinen Wiederkäuer
Vesikuläre Schweinekrankheit
Richtlinie 92/119/EWG des Rates mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit
Krankheiten von AquakulturerzeugnissenRichtlinie 91/67/EWG des Rates betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der AquakulturRichtlinie 93/53/EWG des Rates zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Fischseuchen
Richtlinie 95/70/EG des Rates zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Muschelkrankheiten