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Richtlinie (EG) 2002/99

Richtlinie (EG) 2002/99

Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

  • KAPITEL III: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 11 Aktualisierung der technischen Anhänge

Die Anhänge zu dieser Richtlinie können nach dem Verfahren des Artikels 12 Absatz 2 geändert werden, um insbesondere folgenden Aspekten Rechnung zu tragen:
i)
wissenschaftlichen Gutachten und Erkenntnissen, insbesondere hinsichtlich neuer Risikobewertungen,
ii)
technischen Entwicklungen und
iii)
der Festlegung von Sicherheitszielen für die Tiergesundheit.