Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Diese Richtlinie enthält die allgemeinen tierseuchenrechtlichen Vorschriften für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen innerhalb der Gemeinschaft sowie für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie die daraus gewonnenen Lebensmittel.
Diese Vorschriften berühren nicht die Bestimmungen der Richtlinien 89/662/EG und 97/78/EG sowie der in Anhang I aufgeführten Richtlinien.