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Markenverordnung

Markenverordnung

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

  • Teil 3: Register, Urkunde, Veröffentlichung

§ 24 Ort und Form des Registers

(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.

(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.