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Markenverordnung

Markenverordnung

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

  • Teil 6: Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
    • Abschnitt 3: Änderungen der Spezifikation; Löschung; Akteneinsicht

§ 53 Löschungsantrag

(1) Der Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.

(2) In dem Antrag sind anzugeben:

1.
die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll,
2.
der Name und die Anschrift des Antragstellers,
3.
falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
4.
Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,
5.
Gründe für die Löschung.