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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

  • Teil 1: Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

§ 9 Prüfungsgebühr

Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.