EuPAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
- Teil 1: Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 4 Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. ²Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.