Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
Die Kommission legt den Jahresbericht über Pestizidrückstände unverzüglich dem in Artikel 45 Absatz 1 genannten Ausschuss vor, der ihn prüft und gegebenenfalls Maßnahmen empfiehlt, die in Bezug auf festgestellte Überschreitungen der in den Anhängen II und III festgesetzten Rückstandshöchstgehalte zu treffen sind.