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Verordnung (EG) 2005/183

Verordnung (EG) 2005/183

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene

  • KAPITEL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 28

Abweichung von den Anhängen I, II und III

Die Kommission kann aus besonderen Gründen Abweichungen von den Anhängen I, II und III gestatten, sofern die Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung dadurch nicht in Frage gestellt wird. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 31 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.