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Verordnung (EG) 2005/183

Verordnung (EG) 2005/183

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene

  • KAPITEL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 27

Änderung der Anhänge I, II und III

Die Anhänge I, II und III können geändert werden, um folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:

a)
der Entwicklung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis,
b)
den bei der Anwendung von HACCP-Systemen gemäß Artikel 6 gemachten Erfahrungen,
c)
technologischen Entwicklungen,
d)
wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere neuen Risikobewertungen,
e)
der Festlegung von Zielvorgaben im Bereich der Futtermittelsicherheitund
f)
der Ausarbeitung von Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten.

Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 31 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.