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Designgesetz
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Designgesetz
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
Abschnitt 9: Verfahren in Designstreitsachen
§ 53 Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Ansprüche, welche die in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse betreffen und auch auf Vorschriften des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
gegründet werden, können abweichend von
§ 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
vor dem für die Designstreitsache zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
Designgesetz
Abschnitt 1: Schutzvoraussetzungen
§ 1
Begriffsbestimmungen
§ 2
Designschutz
§ 3
Ausschluss vom Designschutz
§ 4
Bauelemente komplexer Erzeugnisse
§ 5
Offenbarung
§ 6
Neuheitsschonfrist
Abschnitt 2: Berechtigte
§ 7
Recht auf das eingetragene Design
§ 8
Formelle Berechtigung
§ 9
Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10
Entwerferbenennung
Abschnitt 3: Eintragungsverfahren
§ 11
Anmeldung
§ 12
Sammelanmeldung
§ 13
Anmeldetag
§ 14
Ausländische Priorität
§ 15
Ausstellungspriorität
§ 16
Prüfung der Anmeldung
§ 17
Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18
Eintragungshindernisse
§ 19
Führung des Registers, Eintragung und Designinformation
§ 20
Bekanntmachung
§ 21
Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22
Einsichtnahme in das Register
§ 22a
Datenschutz
§ 23
Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24
Verfahrenskostenhilfe
§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26
Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4: Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 27
Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 28
Aufrechterhaltung
Abschnitt 5: Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens
§ 29
Rechtsnachfolge
§ 30
Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31
Lizenz
§ 32
Angemeldete Designs
Abschnitt 6: Nichtigkeit und Löschung
§ 33
Nichtigkeit
§ 34
Antragsbefugnis
§ 34a
Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 34b
Aussetzung
§ 34c
Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren
§ 35
Teilweise Aufrechterhaltung
§ 36
Löschung
Abschnitt 7: Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
§ 37
Gegenstand des Schutzes
§ 38
Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang
§ 39
Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40
Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
§ 41
Vorbenutzungsrecht
Abschnitt 8: Rechtsverletzungen
§ 42
Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43
Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44
Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45
Entschädigung
§ 46
Auskunft
§ 46a
Vorlage und Besichtigung
§ 46b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47
Urteilsbekanntmachung
§ 48
Erschöpfung
§ 49
Verjährung
§ 50
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51
Strafvorschriften
Abschnitt 9: Verfahren in Designstreitsachen
§ 52
Designstreitsachen
§ 52a
Geltendmachung der Nichtigkeit
§ 52b
Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 53
Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54
Streitwertbegünstigung
Abschnitt 10: Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 55
Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
§ 56
Einziehung, Widerspruch
§ 57
Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 57a
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Abschnitt 11: Besondere Bestimmungen
§ 58
Inlandsvertreter
§ 59
Berühmung eines eingetragenen Designs
§ 60
Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
§ 61
Typografische Schriftzeichen
Abschnitt 12: Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 62
Weiterleitung der Anmeldung
§ 62a
Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 63
Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
§ 63a
Unterrichtung der Kommission
§ 63b
Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
§ 63c
Insolvenzverfahren
§ 64
Erteilung der Vollstreckungsklausel
§ 65
Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Abschnitt 13: Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
§ 66
Anwendung dieses Gesetzes
§ 67
Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68
Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69
Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70
Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71
Wirkung der internationalen Eintragung
Abschnitt 14: Übergangsvorschriften
§ 72
Anzuwendendes Recht
§ 73
Rechtsbeschränkungen
§ 74
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz