Designgesetz
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
- Abschnitt 7: Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.