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BinSchPatentV
Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt
Abschnitt IV: Ordnungswidrigkeiten- und Schlußbestimmungen
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des
§ 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
ohne Fahrerlaubnis nach
§ 3 Abs. 1
ein Fahrzeug führt,
2.
entgegen
§ 3 Absatz 4
das Führen eines Fahrzeuges anordnet oder zuläßt,
3.
einer vollziehbaren Auflage nach
§ 10 Abs. 3 Satz 1 oder 2
zuwiderhandelt,
4.
entgegen
§ 10 Abs. 3 Satz 4
eine vollziehbare Auflage nicht beachtet,
5.
entgegen
§ 22 Satz 3
oder
§ 23 Abs. 4 Satz 1
ein Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig abliefert oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Entwertung vorlegt,
6.
entgegen
§ 24 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4
, ein Fahrzeug führt oder
7.
entgegen
§ 24 Abs. 7 Satz 1
ein Befähigungszeugnis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.
BinSchPatentV
Eingangsformel
Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Begriffsbestimmungen
§ 2
Unberührt bleibende Vorschriften
§ 2a
Vorübergehende Abweichungen
§ 3
Fahrerlaubnis
§ 4
Ausnahmen
§ 5
Geltung anderer Befähigungszeugnisse
§ 6
Befreiungsmöglichkeiten
Abschnitt II: Fahrerlaubnis
§ 7
Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse
§ 8
Besondere Fahrerlaubnisarten Elbschifferpatent, Donaukapitänspatent
§ 9
Streckenzeugnis
§ 10
Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
§ 11
Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Fahrzeit, Fahrleistungen
§ 12
Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Streckenfahrten
§ 13
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Abschnitt III: Verfahren
§ 14
Zuständige Behörde
§ 15
Prüfungsausschuß
§ 16
Antrag
§ 17
Nachweis der Fahrzeit, Fahrleistungen und Streckenfahrten
§ 18
Prüfung
§ 19
Befreiungen und Erleichterungen
§ 20
Erteilung einer Erlaubnis
§ 21
Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung
§ 22
Ersatzausfertigung
§ 23
Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 24
Wiederholungsuntersuchungen, Ruhen der Erlaubnis
§ 24a
Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
Abschnitt IV: Ordnungswidrigkeiten- und Schlußbestimmungen
§ 25
Ordnungswidrigkeiten
§ 28
Übergangsvorschriften
§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 1 Muster des Schifferpatentes (85 mm x 54 mm – Grundfarbe blau, entsprechend ISO-Norm 78.10)
Anlage 2
Anlage 2 Muster des Schifferpatentes C (85 mm x 54 mm – Grundfarbe blau, entsprechend ISO-Norm 78.10)
Anlage 3
Anlage 3 Muster des Feuerlöschbootpatentes D (85 mm x 54 mm – Grundfarbe blau, entsprechend ISO-Norm 78.10)
Anlage 4
Anlage 4 Muster Sportschifferzeugnis (85 mm x 54 mm – Grundfarbe blau, entsprechend ISO-Norm 78.10)
Anlage 5
Anlage 5 Muster Fährführerschein (85 mm x 54 mm – Grundfarbe blau, entsprechend ISO-Norm 78.10)
Anlage 6
Anlage 6 Muster vorläufiges Patent/Fährführerschein
Anlage 7
Anlage 7 Muster Streckenkundezeugnis
Anlage 8
Anlage 8 Muster Donaukapitänspatent
Anlage 9
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 11 Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Befähigungszeugnisses in der Binnenschiffahrt