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Wahlordnung Seeschifffahrt
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Wahlordnung Seeschifffahrt
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Dritter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften
Schlussformel Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Wahlordnung Seeschifffahrt
Eingangsformel
Erster Teil: Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Wahlvorstand
§ 2
Wählerliste
§ 3
Einsprüche gegen die Wählerliste
§ 4
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 5
Wahlausschreiben
§ 6
Wahlvorschläge
§ 7
Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 8
Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
§ 9
Ungültige Wahlvorschläge
§ 10
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 11
Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
§ 12
Stimmabgabe
§ 13
Wahlvorgang
§ 14
Öffentliche Stimmauszählung
§ 15
Feststellung des Wahlergebnisses
§ 16
Wahlniederschrift
§ 17
Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
§ 18
Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Erster Unterabschnitt: Wahlvorschläge
§ 19
Zusätzliche Erfordernisse
§ 20
Ordnung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt: Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
§ 21
Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 22
Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
§ 23
Ablehnung der Wahl
Dritter Unterabschnitt: Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
§ 24
Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 25
Ermittlung der Gewählten
§ 26
Ablehnung der Wahl
Dritter Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
§ 27
Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
§ 28
Wahlvorschläge
§ 29
Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 30
Wahlergebnis
Vierter Abschnitt: Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
§ 31
Verfahren
Zweiter Teil: Wahl des Seebetriebsrats
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 32
Wahlvorstand
§ 33
Wählerliste
§ 34
Wählbarkeitsliste
§ 35
Bekanntmachung
§ 36
Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
§ 37
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 38
Wahlausschreiben
§ 39
Wahlvorschläge
§ 40
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
§ 41
Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
§ 42
Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 43
Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
§ 44
Ungültige Wahlvorschläge
§ 45
Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
§ 46
Briefwahl
§ 47
Vorbereitung der Stimmabgabe
§ 48
Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
§ 49
Frist für die Stimmabgabe
§ 50
Stimmabgabe
§ 51
Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
§ 52
Öffentliche Stimmauszählung
§ 53
Feststellung des Wahlergebnisses
§ 54
Wahlniederschrift
§ 55
Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
§ 56
Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt: Besondere Vorschriften
§ 57
Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
§ 58
Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
Dritter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59
Berechnung der Fristen
§ 60
Inkrafttreten
Schlussformel