Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 13: Soziale Teilhabe
§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern.²Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.³§ 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen