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LASaarEG

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Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

  • Dritter Abschnitt: Ausgleichsleistungen
    • Erster Titel: Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen

§ 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz

Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken umgestellt worden sind oder umstellungsfähig waren.