LASaarEG
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
- Dritter Abschnitt: Ausgleichsleistungen
- Erster Titel: Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken umgestellt worden sind oder umstellungsfähig waren.