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Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Dritter Abschnitt: Ausgleichsleistungen
Erster Titel: Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 14 Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
Soweit in
§ 267 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes
auf das
Bundesversorgungsgesetz
Bezug genommen ist, umfaßt diese Bezugnahme auch die im Saarland geltenden entsprechenden Vorschriften.
²
Bei der Anwendung des
§ 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a und e des Lastenausgleichsgesetzes
auf Renten nach saarländischem Recht ist von den Sätzen der Grundrente oder Elternrente auszugehen, die sich nach dem
Bundesversorgungsgesetz
ergeben würden.
LASaarEG
Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
§ 1
Grundsatz
§ 2
Ausgleichsleistungen
§ 3
Beiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund
§ 4
Begriffsbestimmungen
§ 5
Währungsstichtag
Zweiter Abschnitt: Schadensfeststellung
§ 6
Nichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen
§ 7
Feststellung von Hausratverlusten
§ 8
Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland
§ 9
Schadensberechnung bei Sparerschäden
§ 10
Frühere Feststellungen
Dritter Abschnitt: Ausgleichsleistungen
Erster Titel: Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 11
Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung
§ 12
Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung
§ 13
Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung
§ 14
Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
§ 15
Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung
§ 16
Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
§ 17
Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
§ 18
Hausratentschädigung
§ 19
Ausgleichsämter
§ 20
Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln
§ 21
Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
§ 22
Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
§ 23
Ausschließung von Ausgleichsleistungen
§ 24
Umrechnung von Franken in Deutsche Mark
§ 25
Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
§ 26
Zweiter Titel: Übergangsvorschriften
§ 27
Überleitung der saarländischen Unterhaltshilfe
§ 28
Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente
§ 29
Überleitung der Behördenorganisation im Saarland
§ 30
Überleitung anhängiger Verfahren
§ 31
Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds
§ 32
Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
§ 33
Verwaltungskosten
Vierter Abschnitt: Sonstige und Schlußvorschriften
§ 37
Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 38
Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§ 39
Anwendung in Berlin
§ 40
Inkrafttreten
Anlage
Anlage (zu § 24)