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LASaarEG

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Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

  • Dritter Abschnitt: Ausgleichsleistungen
    • Erster Titel: Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen

§ 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe

§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.