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Einlagensicherungsgesetz

Einlagensicherungsgesetz

  • Teil 2: Entschädigung der Einleger
    • Kapitel 3: Entschädigungsverfahren

§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung

Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.