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Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
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Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
Abschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
Unterabschnitt 2: Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen
§ 15 Verfahren
Die Bescheinigung nach
Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
ist ohne Anhörung der gefährdenden Person auszustellen.
Die Zustellung an die gefährdende Person richtet sich nach
Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
.
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
Abschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschrift
§ 1
Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Abschnitt 2: Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
§ 4
Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
§ 5
Zuständigkeitskonzentration
§ 6
Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
§ 7
Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
§ 8
Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
§ 9
Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
§ 10
Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme
§ 11
Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
§ 12
Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
Abschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
Unterabschnitt 1: Begriffsbestimmungen
§ 13
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2: Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen
§ 14
Zuständigkeit
§ 15
Verfahren
§ 16
Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen
Unterabschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 17
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
§ 18
Übersetzung oder Transliteration
§ 19
Örtliche Zuständigkeit
§ 20
Anpassung eines ausländischen Titels
§ 21
Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
§ 22
Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
§ 23
Vollstreckungsabwehrantrag
Abschnitt 4: Strafvorschriften
§ 24
Strafvorschriften
Anlage
Anlage (zu § 10 Absatz 3) Formblatt zur Meldung eines Verstoßes gegen eine aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme