Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
- Abschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
- Unterabschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 17 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
- Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
- Abschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschrift
- Abschnitt 2: Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU
- Abschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
- Unterabschnitt 1: Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 2: Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen
- Unterabschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
- Abschnitt 4: Strafvorschriften