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Richtlinie (EG) 2001/83

Richtlinie (EG) 2001/83

Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel

  • TITEL V: ETIKETTIERUNG UND PACKUNGSBEILAGE

Art. 62

Die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage können zur Veranschaulichung einiger der in den Artikeln 54 und 59 Absatz 1 genannten Informationen Zeichen oder Piktogramme sowie weitere mit der Zusammenfassung der Merkmale des Erzeugnisses zu vereinbarende Informationen enthalten, die für  den Patienten wichtig sind; nicht zulässig sind Angaben, die Werbecharakter haben können.