In- und ausländische Vorschriften, nach denen Zahlungen oder die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Einlösung von Wertpapieren untersagt oder nur mit Genehmigung oder unter besonderen Bedingungen zulässig sind, bleiben unberührt.
AuslWBG
Gliederung
Abschnitt I: Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens