freiRecht
AuslWBG

AuslWBG

Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

  • Abschnitt VI: Sammelanerkennung

§ 58 Durchführungsvorschriften

Die Bundesregierung kann das in den Fällen der §§ 55 bis 57 zu beobachtende Verfahren durch Rechtsverordnung näher regeln.