frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
AuslWBG
⤴
×
AuslWBG
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Abschnitt IX: Ergänzende Vorschriften
§ 67 Ausschließliche Zuständigkeit
Die in diesem Gesetz begründeten Zuständigkeiten sind ausschließlich.
AuslWBG
Gliederung
Abschnitt I: Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens
§ 1
Auslandsbonds, Begebungsland
§ 2
Bereinigung der Auslandsbonds
§ 3
Voraussetzungen der Anerkennung
§ 4
Feststellungsbescheide
§ 5
Nebenurkunden
§ 6
Tilgungsstücke
§ 7
Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten
§ 8
Auslandsbevollmächtigte
§ 9
Auslandsspruchstellen
§ 10
Anmeldung bei der Prüfstelle
§ 11
Prüfstellen
§ 12
Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds
§ 13
Sammelanerkennung
§ 14
Leistungsverbot
§ 15
Ersatzurkunden
§ 16
Entzogene Auslandsbonds
§ 17
Amts- und Rechtshilfe
§ 18
Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen
§ 19
Stichtag
§ 20
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Abschnitt II: Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
§ 21
Anmeldung, Anmeldefristen
§ 22
Inhalt der Anmeldung
§ 23
Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
§ 24
Beweisführung
§ 25
Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
§ 26
Zurücknahme der Anmeldung
§ 27
Anerkennung des Auslandsbonds
§ 28
Ablehnung der Anerkennung
§ 29
Rechtsbehelfe
§ 30
Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
§ 31
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 32
Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
§ 33
Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
§ 34
Vereinbarte Schiedsgerichte
§ 35
Gesetzliche Schiedsgerichte
§ 36
Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
Abschnitt III: Anmeldung bei der Prüfstelle
§ 37
Anmeldung, Anmeldefristen
§ 38
Rechtmäßiger Erwerb
§ 39
Inhalt der Anmeldung
§ 40
Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
§ 41
Beweisführung
§ 42
Unzuständigkeit der Prüfstelle
§ 43
Zurücknahme der Anmeldung
§ 44
Anerkennung durch die Prüfstelle
§ 45
Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung
§ 46
Einspruch des Ausstellers
§ 47
Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
§ 48
Durchführung der Entscheidung
Abschnitt IV: Doppelanmeldungen
§ 49
Abschnitt V: Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche
§ 50
Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds
§ 51
Nachträgliche Anerkennung
§ 52
Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds
§ 53
Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
§ 54
Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
Abschnitt VI: Sammelanerkennung
§ 55
Antrag auf Sammelanerkennung
§ 56
Ermittlungen
§ 57
Entscheidung über die Sammelanerkennung
§ 58
Durchführungsvorschriften
Abschnitt VII: Freigabe von Sicherheiten
§ 59
Voraussetzungen der Freigabe
§ 60
Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens
§ 61
Wirkung der Freigabeentscheidung
Abschnitt VIII: Kosten
§ 62
Verfahrenskosten
§ 63
Erstattung von Aufwendungen
§ 64
Verwaltungsabgabe
§ 65
Durchführungsvorschriften
Abschnitt IX: Ergänzende Vorschriften
§ 66
Bindende Wirkung der Entscheidungen
§ 67
Ausschließliche Zuständigkeit
§ 68
Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds
§ 69
Sinngemäß anzuwendende Vorschriften
§ 70
Zustellungen
§ 71
Kammern für Wertpapierbereinigung
§ 72
Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung
§ 73
Mehrheit von Ausstellern
§ 74
Auslandsbonds des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen
§ 75
Ein- und Ausfuhrvorschriften
§ 76
Durchführungsvorschriften
§ 77
Mitwirkung des Begebungslands
Abschnitt X: Schlußvorschriften
§ 78
Land Berlin
§ 79
Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 1 (§ 1 Abs. 1) Verzeichnis der Auslandsbonds