Die vom Gericht festzusetzende Haftungssumme ist vom Zeitpunkt des zur Haftung führenden Ereignisses bis zum Zeitpunkt der Errichtung des Fonds mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen.
SVertO
Erster Teil: Seerechtliches Verteilungsverfahren
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit