freiRecht
SVertO

SVertO

Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt

  • Erster Teil: Seerechtliches Verteilungsverfahren
    • Vierter Abschnitt: Verteilung

§ 28 Weitere Verteilung

Sobald nach einer ersten Verteilung ein weiterer hinreichender Betrag der Haftungssumme verfügbar wird, soll eine weitere Verteilung erfolgen.