Sechster Abschnitt: Kosten aus der Bestellung eines Sachwalters und aus Rechtsstreitigkeiten über angemeldete Ansprüche
§ 33 Zurückbehaltung bei der Verteilung
Ist bei dem Beginn der Verteilung ungewiß, ob im Verlauf des Verfahrens noch Kosten entstehen werden, welche der Haftungssumme nach § 31 Abs. 2 oder nach § 32 Abs. 3 zur Last fallen, so soll das Gericht bei der Verteilung einen angemessenen Anteil für diese Kosten zurückbehalten.²Die Entscheidung ist unanfechtbar; das Gericht kann sie jedoch wegen veränderter Umstände abändern.
SVertO
Erster Teil: Seerechtliches Verteilungsverfahren
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit