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Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
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Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Kapitel 5: Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
§ 61 Dienststellen ohne Personalrat
In Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr, in denen für die Beschäftigten im Sinne des
§ 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes
auch im Falle einer Zuteilung zu einer benachbarten Dienststelle nach
§ 12 Absatz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes
ein Personalrat nicht gebildet ist, wählen die Soldatinnen und Soldaten Vertrauenspersonen nach
§ 4
.
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Beteiligung
§ 2
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2: Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen
Abschnitt 1: Wahl der Vertrauensperson
§ 3
Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl
§ 4
Wählergruppen und Wahlbereiche
§ 5
Wahlberechtigung
§ 6
Wählbarkeit
§ 7
Anfechtung der Wahl
Abschnitt 2: Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 8
Geschäftsführung
§ 9
Beurteilung
§ 10
Amtszeit
§ 11
Niederlegung des Amtes
§ 12
Abberufung der Vertrauensperson
§ 13
Ruhen des Amtes
§ 14
Stellvertretung
§ 15
Schutz der Vertrauensperson
§ 16
Versetzung der Vertrauensperson
§ 17
Beschwerderecht der Vertrauensperson
§ 18
Beschwerden gegen die Vertrauensperson
Abschnitt 3: Beteiligung der Vertrauensperson
§ 19
Aufgaben der Vertrauensperson
§ 20
Pflichten der Disziplinarvorgesetzten
§ 21
Anhörung
§ 22
Vorschlagsrecht
§ 23
Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss
§ 24
Personalangelegenheiten
§ 25
Dienstbetrieb
§ 26
Betreuung und Fürsorge
§ 27
Berufsförderung
§ 28
Ahndung von Dienstvergehen
§ 29
Förmliche Anerkennungen, Bestpreise
§ 30
Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung
§ 31
Beschwerdeverfahren
§ 32
Vermittlung durch die Vertrauensperson
Kapitel 3: Gremien der Vertrauenspersonen
Abschnitt 1: Versammlungen der Vertrauenspersonen
§ 33
Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts
§ 34
Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände
§ 35
Sprecherin, Sprecher
§ 36
Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll
Abschnitt 2: Vertrauenspersonenausschüsse
§ 37
Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen
§ 38
Gesamtvertrauenspersonenausschuss
§ 39
Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche
§ 40
Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
§ 41
Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche
§ 42
Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse
§ 43
Pflichten der Dienststellen
§ 44
Nachrücken, Ersatzmitglied
§ 45
Geschäftsführung
§ 46
Einberufung von Sitzungen
§ 47
Nichtöffentlichkeit
§ 48
Beschlussfassung
§ 49
Protokoll
§ 50
Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung
§ 51
Beteiligung bei Verschlusssachen
§ 52
Anfechtung der Wahl
Kapitel 4: Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
§ 53
Grundsatz
§ 54
Wählergruppen
§ 55
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 56
Personalangelegenheiten
§ 57
Dienstbetrieb
§ 58
Versammlungen der Vertrauenspersonen
Kapitel 5: Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
§ 59
Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
§ 60
Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten
§ 61
Dienststellen ohne Personalrat
§ 62
Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter
§ 63
Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten
Kapitel 6: Schlussvorschriften
§ 64
Rechtsverordnungen
§ 65
Übergangsvorschriften