Postgesetz
- Abschnitt 10: Postwertzeichen, Regulierungsbehörde
§ 44 Regulierungsbehörde
Regulierungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist die auf der Grundlage des Zehnten Teils des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. ²Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten entsprechend.
- Postgesetz
- Eingangsformel
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2: Lizenzen
- Abschnitt 3: Universaldienst
- Abschnitt 4: Rahmenbedingungen für Postdienstleistungen
- Abschnitt 5: Entgeltregulierung
- Abschnitt 6: Angebot von Teilleistungen, Zugang zu Postfachanlagen und Adreßänderungen
- Abschnitt 7: Förmliche Zustellung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Abschnitt 8: Anzeigepflicht, Berichtspflicht, Schadensersatzpflicht
- Abschnitt 9: Postgeheimnis, Datenschutz
- Abschnitt 10: Postwertzeichen, Regulierungsbehörde
- Abschnitt 11: Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 12: Übergangsvorschriften
- Abschnitt 13: Schlußvorschriften