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Postgesetz

Postgesetz

  • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.