Postgesetz
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.