Luftverkehrs-Ordnung
- Abschnitt 11: Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
Regelungen, Genehmigungen und Festlegungen nach § 2 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und 3, § 17 Absatz 1, § 22 Absatz 2 Satz 1, den §§ 28, 29, 30, 31 Absatz 2, § 32 Absatz 2, § 35 Absatz 1 und § 41 Absatz 1 werden durch die dort benannte Behörde in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.
- Luftverkehrs-Ordnung
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2: Luftfahrtpersonal
- Abschnitt 3: Besondere Meldepflichten
- Abschnitt 4: Allgemeine Verkehrsregeln
- Abschnitt 5: Nutzung des Luftraums
- Abschnitt 5a: Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
- Abschnitt 6: Flugplatzverkehr
- Abschnitt 7: Flugvorbereitung
- Abschnitt 8: Flug
- Abschnitt 9: Sichtflugregeln
- Abschnitt 10: Instrumentenflugregeln
- Abschnitt 11: Bußgeld- und Schlussvorschriften