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Richtlinie (EG) 2009/138

Richtlinie (EG) 2009/138

Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

ANHANG I

ANHANG I

A.   Einteilung der risiken nach versicherungszweigen

1.   Unfall (einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)

einmalige Leistungen;
wiederkehrende Leistungen;
kombinierte Leistungen;
Personenbeförderung.

2.   Krankheit

einmalige Leistungen;
wiederkehrende Leistungen;
kombinierte Leistungen.

3.   Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)

Sämtliche Schäden an

Landkraftfahrzeugen;
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb.

4.   Schienenfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen.

5.   Luftfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen.

6.   See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko

Sämtliche Schäden an

Flussschiffen;
Binnenseeschiffen;
Seeschiffen.

7.   Transportgüter (einschließlich Waren, Gepäckstücke und aller sonstigen Güter)

Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel.

8.   Feuer und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch:

Feuer;
Explosion;
Sturm;
andere Elementarschäden außer Sturm;
Kernenergie;
Bodensenkungen und Erdrutsch.

9.   Sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind.

10.   Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt.

11.   Luftfahrzeughaftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt.

12.   See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt.

13.   Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen.

14.   Kredit

allgemeine Zahlungsunfähigkeit;
Ausfuhrkredit;
Abzahlungsgeschäfte;
Hypotheken;
landwirtschaftliche Darlehen.

15.   Kaution

direkte Kaution;
indirekte Kaution.

16.   Verschiedene finanzielle Verluste

Berufsrisiken;
ungenügende Einkommen (allgemein);
Schlechtwetter;
Gewinnausfall;
laufende Unkosten allgemeiner Art;
unvorhergesehene Geschäftsunkosten;
Wertverluste;
Miet- oder Einkommensausfall;
sonstiger indirekter kommerzieller Verlust;
nicht kommerzielle Geldverluste;
sonstige finanzielle Verluste.

17.   Anwalts- und Gerichtskosten

Rechtsschutz.

18.   Beistand

Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten.

B.   Bezeichnung von zulassungen, die gleichzeitig für mehrere zweige erteilt werden

Zulassungen, die die nachstehend genannten Versicherungszweige umfassen, erhalten folgende Bezeichnungen:

a)
Zweige 1 und 2: „Unfälle und Krankheit“;
b)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 3, 7 und 10: „Kraftfahrtversicherung“;
c)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 4, 6, 7 und 12: „See- und Transportversicherung“;
d)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 5, 7 und 11: „Luftfahrtversicherung“;
e)
Zweige 8 und 9: „Feuer- und andere Sachschäden“;
f)
Zweige 10, 11, 12 und 13: „Haftpflicht“;
g)
Zweige 14 und 15: „Kredit und Kaution“;
h)
alle Zweige: nach Wahl der Mitgliedstaaten; diese Bezeichnung wird den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt.