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Detergenzienverordnung

Detergenzienverordnung

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien

ANHANG V

ANHANG V

VERZEICHNIS DER TENSIDE, FÜR DIE EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ERTEILT WURDE

Im Wege einer nach den Artikeln 4—6 und dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 2 gewährten Ausnahmegenehmigung können folgende in Detergenzien verwendete Tenside, die den in Anhang II, nicht jedoch den in Anhang III genannten Prüfungen genügen, in Verkehr gebracht und vorbehaltlich der unten genannten Beschränkungen verwendet werden.



IUPAC-BezeichnungEG-NummerCAS-NummerBeschränkungen
Alkohole, Guerbet, C16-20, ethoxyliert, n-Butylether (7-8EO)keine (Polymer)147993-59-7Kann für folgende industrielle Anwendungen bis 27. Juni 2019 verwendet werden:— Flaschenreinigung
— CIP-Reinigung
— Metallreinigung

Die EG-Nummer ist die EINECS-, ELINCS- oder NLP-Nummer und stellt die offizielle Nummer des Stoffes innerhalb der Europäischen Union dar.

EINECS = European Inventory of Existing Commercial Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe). Dieses Verzeichnis enthält die endgültige Liste aller am 18. September 1981 bekannten auf dem Gemeinschaftsmarkt befindlichen Stoffe. Die EINECS-Nummer kann im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe  eingesehen werden.

ELINCS = European List of Notified Chemical Substances (Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe). Die ELINCS-Nummer kann in der jeweils gültigen Fassung der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe  eingesehen werden.

NLP = No-Longer Polymer (Nicht-mehr-Polymer). Der Begriff „Polymer“ ist in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates  definiert. Die NLP-Nummer kann in der jeweils gültigen Fassung der NLP-Liste  eingesehen werden.