Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
ANHANG VIa
BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN
Detergens | Begrenzungen | Datum, ab dem die Begrenzung gilt |
1. Für den Verbraucher bestimmte Waschmittel | Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,5 Gramm oder mehr in der empfohlenen Menge für den Hauptwaschgang für eine normale Waschmaschinenfüllung gemäß Anhang VII Abschnitt B bei hartem Wasserhärtegrad— für „normal verschmutzte“ Textilien bei Vollwaschmitteln; — für „leicht verschmutzte“ Textilien bei Feinwaschmitteln. | 30. Juni 2013 |
2. Für den Verbraucher bestimmte Maschinengeschirrspülmittel | Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr in der Standarddosierung gemäß Anhang VII Teil B. | 1. Januar 2017 |