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Detergenzienverordnung

Detergenzienverordnung

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien

ANHANG VIa

ANHANG VIa



BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN

DetergensBegrenzungenDatum, ab dem die Begrenzung gilt
1.  Für den Verbraucher bestimmte WaschmittelDürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,5 Gramm oder mehr in der empfohlenen Menge für den Hauptwaschgang für eine normale Waschmaschinenfüllung gemäß Anhang VII Abschnitt B bei hartem Wasserhärtegrad— für „normal verschmutzte“ Textilien bei Vollwaschmitteln;
— für „leicht verschmutzte“ Textilien bei Feinwaschmitteln.
30. Juni 2013
2.  Für den Verbraucher bestimmte MaschinengeschirrspülmittelDürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr in der Standarddosierung gemäß Anhang VII Teil B.1. Januar 2017