Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
§ 4d Angaben zur Energieeffizienz
Die Unterlagen müssen Angaben über vorgesehene Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energieverwendung enthalten, insbesondere Angaben über Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie.