frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Gesetz über das Ausländerzentralregister
⤴
×
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Eingangsformel Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Eingangsformel
Kapitel 1: Registerbehörde und Zweck des Registers
§ 1
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
Kapitel 2: Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1: Anlaß der Speicherung, Inhalt
§ 2
Anlaß der Speicherung
§ 3
Allgemeiner Inhalt
§ 4
Übermittlungssperren
§ 5
Suchvermerke
Abschnitt 2: Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
§ 6
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
§ 7
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
§ 8
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
§ 9
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
Abschnitt 3: Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 10
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 11
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
§ 12
Gruppenauskunft
§ 13
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
§ 14
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
§ 15
Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
§ 16
Datenübermittlung an Gerichte
§ 17
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
§ 17a
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 18
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
§ 18a
Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
§ 18b
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 18c
Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
§ 18d
Datenübermittlung an die Jugendämter
§ 18e
Datenübermittlung an die Meldebehörden
§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
§ 18g
Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 19
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
§ 20
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
§ 21
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
§ 21a
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
§ 22
Abruf im automatisierten Verfahren
§ 23
Statistische Aufbereitung der Daten
§ 24
Planungsdaten
§ 24a
Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Unterabschnitt 2: Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 25
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
§ 26
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 27
Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Kapitel 3: Visadatei
§ 28
Anlaß der Speicherung
§ 29
Inhalt
§ 30
Übermittelnde Stellen
§ 31
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 32
Dritte, an die Daten übermittelt werden
§ 33
Abruf im automatisierten Verfahren
Kapitel 4: Rechte der betroffenen Person
§ 34
Auskunft an die betroffene Person
§ 34a
Datenschutzrechtliche Kontrolle
Kapitel 5: Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
§ 35
Berichtigung
§ 36
Löschung
§ 37
Einschränkung der Verarbeitung
§ 38
Unterrichtung beteiligter Stellen
Kapitel 6: Weitere Behörden
§ 39
Aufsichtsbehörden
Kapitel 7: Schlußvorschriften
§ 40
Rechtsverordnungen
§ 41
Verwaltungsvorschriften
§ 42
Strafvorschriften
§ 44
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren