Gesetz über das Ausländerzentralregister
- Kapitel 2: Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 3: Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Unterabschnitt 1: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- Gesetz über das Ausländerzentralregister
- Eingangsformel
- Kapitel 1: Registerbehörde und Zweck des Registers
- Kapitel 2: Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 1: Anlaß der Speicherung, Inhalt
- Abschnitt 2: Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- Abschnitt 3: Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Unterabschnitt 1: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- Unterabschnitt 2: Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Kapitel 3: Visadatei
- Kapitel 4: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 5: Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Kapitel 6: Weitere Behörden
- Kapitel 7: Schlußvorschriften