Gesetz über das Ausländerzentralregister
- Kapitel 2: Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 2: Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
§ 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
Die nach § 22 Abs. 1 zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren zugelassenen Stellen dürfen der Registerbehörde die von ihnen zu übermittelnden Daten im Wege der Direkteingabe in das Register mit unmittelbarer Wirkung für dessen Datenbestand übermitteln. ²Sie sind verpflichtet, die von ihnen eingegebenen Daten, die unrichtig geworden sind oder deren Unrichtigkeit sich nachträglich herausgestellt hat, im Wege der Direkteingabe unverzüglich zu berichtigen oder zu aktualisieren. ³Bei einem Wechsel der Zuständigkeit gilt Satz 2 für die Stelle entsprechend, auf die die Zuständigkeit übergegangen ist, soweit sie zum automatisierten Verfahren zugelassen ist. ⁴Die Registerbehörde hat sicherzustellen, daß dabei nur die Eingabe der jeweils zur Übermittlung zugelassenen Daten technisch möglich ist und den übermittelnden Stellen nur die Daten zur Kenntnis gelangen, die für die Speicherung erforderlich sind. ⁵Die eingebende Stelle muß aus der Datei ersichtlich sein.
- Gesetz über das Ausländerzentralregister
- Eingangsformel
- Kapitel 1: Registerbehörde und Zweck des Registers
- Kapitel 2: Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 1: Anlaß der Speicherung, Inhalt
- Abschnitt 2: Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- Abschnitt 3: Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Unterabschnitt 1: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- Unterabschnitt 2: Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Kapitel 3: Visadatei
- Kapitel 4: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 5: Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Kapitel 6: Weitere Behörden
- Kapitel 7: Schlußvorschriften