Wasserhaushaltsgesetz
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
- Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abschnitt 6: Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser
Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. ²Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.