Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teil 3: Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 2: Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. ²Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- Teil 2: Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 2: Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 3: Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- Teil 3: Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 2: Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- Teil 4: Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- Teil 5: Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Abschnitt 1: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 2: Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
- Teil 6: Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- Teil 7: Schlussvorschriften