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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Teil 3: Strategische Umweltprüfung
    • Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung

§ 33 Strategische Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.