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MKS-Verordnung

MKS-Verordnung

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

  • Teil 7: Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 35 Berechnung von Fristen

Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.