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MKS-Verordnung
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MKS-Verordnung
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Teil 7: Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 35 Berechnung von Fristen
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet
§ 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
keine Anwendung.
MKS-Verordnung
Teil 1: Begriffsbestimmungen
§ 1
Begriffsbestimmungen
Teil 2: Schutzmaßregeln
Abschnitt 1: Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2
Impfungen und Heilversuche
§ 2a
Früherkennung
Abschnitt 2: Besondere Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1: Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
§ 3
Verdachtsbetrieb
§ 4
Anordnungen für weitere Betriebe
§ 5
Kontrollzone
Unterabschnitt 2: Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
§ 6
Öffentliche Bekanntmachung
§ 7
Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
§ 8
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 9
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 10
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
§ 11
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 12
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 13
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 14
Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
§ 15
Sperrgebiet
§ 16
Notimpfung
§ 17
Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
§ 18
Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
§ 19
Untersuchungen nach Notimpfung
§ 20
Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
§ 21
Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
§ 22
Anwendungsvorrang
§ 23
Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
§ 24
Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
§ 25
Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
§ 26
Tilgungsplan
§ 27
Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
Teil 3: Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 28
Schutzmaßregeln
Teil 4: Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
§ 29
Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 30
Wiederbelegung von Betrieben
Teil 5: Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
§ 31
Behördliche Anordnungen
§ 31a
Weitergehende Maßnahmen
§ 32
Tierseuchenbekämpfungszentrum
Teil 6: Arbeiten mit MKS-Virus
§ 33
Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
§ 33a
Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
Teil 7: Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 34
Ordnungswidrigkeiten
§ 35
Berechnung von Fristen
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung